Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet (inklusive Verspätungsschutz).Versicherte Rücktrittsgründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod, Arbeitsplatzwechsel, Einreichung der Scheidungsklage, gerichtliche Vorladung und einiges mehr.
Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unter- brechen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen und die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer Reise erstattet. Versicherte Gründe sind z. B. unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod oder Schaden am Eigentum und einiges mehr.
Wenn Sie z. B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u. a. die Kosten einer medizinischen notwendigen ambulanten oder stationären Heilbehandlung (inklusive verordneter Hilfsmittel und auch Massagen, Akupunktur etc.) und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten oder Unfallverletzungen im Ausland erstattet sowie auch Überführungs-/Bestattungskosten im Todesfall.
Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Such-, Bergungs- und Rettungskosten und erbringt durch ihre Notrufzentrale rund um die Uhr Beistandsleistungen bei Not fällen während der Reise.
Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks ersetzt, bis zu 2.000 Euro je Person.
Hinweise
Gemäß der geltenden EU-Versicherungsrichtlinien bitten wir um Verständnis, dass wir nur Versicherungen mit einer Prämie von maximal 200,- € pro Person (bei Jahresversicherungen € 600,– pro Person) abschließen können.
Auf Grundlage eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen dem führenden Versicherer Helvetia Versicherungs-AG, weiteren beteiligten Versicherern und uns können wir unseren Reisenden, durch Beitritt zu diesem Vertrag, den zu ihrer Reise passenden Reiseversicherungsschutz zu besonderen Konditionen verschaffen. Dieser Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 24 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden.
Versicherungsdauer: bis max. 31 bzw. 42 Tage; bei Jahresversicherungen bis zu 42 Tage je Reise.
Selbstbehalt: Bei Tarifen mit Selbstbehalt beträgt Ihr Eigenanteil in der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 Euro je Person; in der Reise-Krankenversicherung und Reisegepäck-Versicherung 100 Euro je Schadenfall. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt entfällt Ihr Eigenanteil im Schadenfall vollständig.
Die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT travel underwriting GmbH.
Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT travel underwriting GmbH für die Helvetia Versicherungs-AG (VB MDT 2023-H).
Schadenanzeigen, den Antrag zum Storno-Informations-Service sowie die ausführlichen Versicherungsbedingungen erhalten Sie im Internet unter: www.mdt-versicherung.de
Storno-Informations-Service – die zweite Chance für Ihren Urlaub.
Das MDT-Team informiert Sie bei plötzlicher Krankheit oder Stornoverpflichtung aus einem anderen versicherten Grund zur Vorgehensweise: Storno oder Abwarten? Wenn Sie danach, entgegen der Einschätzung der Spezialisten, doch nicht verreisen können, übernimmt der Versicherer das Risiko evtl. anfallender höherer Stornokosten! Nutzen Sie das Beratungsangebot: Telefon: +49 (0) 69 / 29802877-150 oder E-Mail: stornoinfo@mdt24.de
Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle (sog. „Ombudsmann“)
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 - 3696000
Fax: 0800 - 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: https://www.versicherungsombudsmann.de